§ 1
Der eingetragene Verein "Europa Forum", weiter "Verein" genannt, handelt aufgrund des Gesetzes vom 7. April 1989 Vereinsrecht (Dz.U. Nr. 20, pos.104, mit Änderungen) sowie aufgrund dieser Satzung.
§ 2
Der Verein ist ein unpolitischer, freiwilliger, selbstverwalterischer und dauerhafter Verband, der nicht den Zweck der Gewinnerzielung hat.
§ 3
Der Verein ist auf dem Gebiet der Republik Polen tätig; der Sitz im Sinne des Landesgerichtsregisters ist die Stadt Wrocław.
§ 4
Der Verein besitzt Rechtsfähigkeit.
§ 5
1. Die Tätigkeitsgrundlage des Vereins ist die Arbeit seiner Mitglieder. Der Verein kann zur Führung seiner Angelegenheiten Mitarbeiter einstellen.
2. Der Verein kann eine unternehmerische Tätigkeit gemäß allgemeinen in anderen Rechtsbestimmungen festgelegten Regeln führen. Der Gewinn aus der Wirtschaftstätigkeit des Vereins dient zur Umsetzung seiner Satzungsziele und kann nicht an die Mitglieder ausgezahlt werden, auch wenn diese Mitarbeiter des Vereins sind.
§ 6
Der Verein kann sich an Landes- sowie internationalen Organisationen beteiligen, derer Tätigkeitsprofil dem Tätigkeitsprofil dem Verein gleich oder ähnlich ist.
§ 7
Der Zweck des Vereins ist:
- insbesondere die Förderung wohltätiger Zwecke, der Bildung, der Kultur oder des Umweltschutzes,
- die Unterstützung des Handelns von Firmen mit
europäischem Kapital, um dadurch zur wirtschaft-
lichen Entwicklung der Region beizutragen.
- Unterstützung von Wirtschafts-, Kultur-, sowie Wissenschaftsmaßnahmen, die durch diplomatische Vertretungen der EU-Länder veranstaltet werden.
§ 8
Der Verein setzt seine Zwecke u.a. um durch:
1. die Organisation von Vorträgen, Seminaren oder Konferenzveranstaltungen,
2. Schulungsveranstaltungen,
3. karitative Veranstaltungen,
4. Organisation von Stipendiatenunterstützung,
5. Förderung der Kenntnis über polnische und europäische Kultur und Wirtschaft,
6. Zusammenarbeit mit staatlichen sowie Selbstverwaltungsbehörden, Sozialverbänden, Kultur- und Edukationsinstitutionen, Wissenschaftsverbänden sowie Massenmedien,
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